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Organisatorisches
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Einige
wichtige organisatorische Hinweise In unserem Bundesland ist es Pflicht, einen gültigen Fischereischein zu besitzen. Zusätzlich muss eine Angelkarte erworben werden. Die Kosten für diese Karten sind nur ein Bruchteil von den Strafgeldern, welche zu erwarten sind, wenn man Sie ohne bei den regelmäßig durchgeführten Kontrollen erwischt. Preise für
Tages-, Wochen- und Jahreskarten: Seit 2004 kosten diese jeweils Fangbegrenzung Es gibt bei uns eine sinnvolle Fangbegrenzung bei Hechten, Zandern und Meerforellen von maximal 3 Fischen pro Art und Angeltag. Natürlich müssen Sie nach Erreichen dieser Anzahl nicht aufhören zu angeln. Ein schonendes Zurücksetzen der Fische ist immer möglich und bei mir auch schon vor Erreichen der maximalen Fischzahl erwünscht. Glauben Sie mir, es ist ein genauso schönes Gefühl, einem Fisch die Freiheit und das Leben zu schenken, wie ihn überlistet und besiegt zu haben. Damit Sie auch Jahre später noch kraftvoll anschlagen können! Mindestmaße
Hecht
50 cm Steinbutt 30 cm Aal 45 cm Zander 45 cm Barsch 20 cm Dorsch
38 cm Lachs 60 cm (ein sehr selten geangelter Fisch) Persönliche Maße nach oben zu verschieben liegt in Ihrem Ermessensspielraum. Nach unten gibt’s keinen!!! Schonzeiten |