Organisatorisches

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einige wichtige organisatorische Hinweise  

In unserem Bundesland ist es Pflicht, einen gültigen Fischereischein zu besitzen.

Zusätzlich muss eine Angelkarte erworben werden.

Die Kosten für diese Karten sind nur ein Bruchteil von den Strafgeldern, welche zu erwarten sind, wenn man Sie ohne bei den regelmäßig durchgeführten Kontrollen erwischt. 

 Preise für Tages-, Wochen- und Jahreskarten: Seit 2004 kosten diese jeweils
5 €, 10 € und 20 €. Sie sind erhältlich in Angelfachmärkten oder an der
Araltankstelle
in der Greifswalder Chaussee in Stralsund.
Auch bei Ihnen in den Angelgeschäften ist dies jetzt möglich.
Touristenfischereischeine (20 €)sorgen dafür, dass Sie ohne eine Fischereiprüfung  angeln dürfen. Dieser kann auch verlängert werden für 13 €.
Erhältlich im Hafenamt rund um die Uhr gegen Vorlage des PA

Fangbegrenzung

Es gibt bei uns eine sinnvolle Fangbegrenzung bei Hechten, Zandern und Meerforellen von maximal 3 Fischen pro Art und Angeltag.

Natürlich müssen Sie nach Erreichen dieser Anzahl nicht aufhören zu angeln. Ein schonendes Zurücksetzen der Fische ist immer möglich und bei mir auch schon vor Erreichen der maximalen Fischzahl erwünscht. Glauben Sie mir, es ist ein genauso schönes Gefühl, einem Fisch die Freiheit und das Leben zu schenken, wie ihn überlistet und besiegt zu haben.

Damit Sie auch Jahre später noch kraftvoll anschlagen können!

Mindestmaße

Hecht                           50 cm  
Scholle                         25 cm

Steinbutt                       30 cm                                                 Aal                               45 cm

Zander                          45 cm                                                Barsch                          20 cm

Dorsch                          38 cm 
Meerforelle                    45 cm

Lachs                            60 cm   (ein sehr selten geangelter Fisch)

Persönliche Maße nach oben zu verschieben liegt in Ihrem Ermessensspielraum.

Nach unten gibt’s  keinen!!!

 

Schonzeiten  Hecht :        8 Wochen     01.03. – 01.05
                    Zander:        4 Wochen     23.04. – 22.05.
                    Lachs  und Meerforelle:    15.09. – 14.12.

 

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